1. Änderungen des Leistungsumfangs
Sollten sich während des Projektablaufs Änderungen des Leistungsumfangs als notwendig erweisen, werden die Vertragspartner eine Preisänderung vereinbaren.
2. Kündigung
(a) Der Auftraggeber und IPO-IT sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sofern nach Ablauf von mindestens sechs Monaten seit Beginn der Arbeiten kein wesentlicher Fortschritt erzielt wurde, ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats möglich.
(b) Nach wirksamer Kündigung wird IPO-IT dem Auftraggeber das bis dahin erreichte Ergebnis innerhalb von vier Wochen übergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem IPO-IT die bis dahin entstandenen Kosten zu vergüten.
3. Geheimhaltung; Datenschutz
(a) Das IPO-IT ist verpflichtet, alle Informationen technischer und nicht technischer Art sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihm in mündlicher, schriftlicher, zeichnerischer oder sonstiger Form zur Kenntnis gebracht wurden, vertraulich zu behandeln und Dritte weder unmittelbar noch mittelbar zugänglich zu machen, wenn der Auftraggeber auf die Notwendigkeit der vertraulichen Behandlung allgemein oder spezifisch hingewiesen hat oder diese erkennbar ist.
(b) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung entfällt für solche Informationen, für die der Auftragnehmer nachweist, dass sie
- ihm vor dem Zeitpunkt der Information bekannt waren und er sie frei und ohne Geheimhaltung benutzt hat;
- ihm vor oder nach dem Zeitpunkt der Information von einem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht worden sind;
- der Öffentlichkeit vor dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit zum oder nach dem Zeitpunkt der Information bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass dies auf einen Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Geheimhaltungspflicht zurückzuführen ist.
(c) Veröffentlichungen des IPO-IT, die sich auf die vertraglich geschuldeten Leistungen beziehen oder damit im Zusammenhang stehen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird sich einem Wunsch des Auftragnehmers nach Veröffentlichung nicht unbillig verweigern, soweit Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
(d) Auftraggeber bezogene Daten, die nicht vom Auftragnehmer verarbeitet werden sollen, die aber in seinen Zugriffsbereich gelangt sind, müssen dem Auftraggeber angezeigt werden und auf dessen Weisung unverzüglich - auch vor Ablauf der gesetzlichen Fristen - gelöscht werden.
(e) Der Auftragnehmer wird seine Erfüllungsgehilfen und/oder Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. zur Geheimhaltung verpflichten. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, dem Auftraggeber die Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung zu ermöglichen. Das Geheimhaltungsgebot gilt auch für die Vervielfältigungen von Unterlagen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergeben wurden.
(f) Die Geheimhaltungsverpflichtung behält bis fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages ihre Gültigkeit.
4. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von IPO-IT erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn IPO-IT hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
5. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Auftragsgeber ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(a) Erfüllungsort ist Berlin.
(b) Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, durch die ein der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommender Erfolg rechtswirksam erzielt wird.
Berlin im Februar, 2000